Ein Schiedsgutachten ist der effektivste Weg eine Lösung zu finden
Ein Schiedsgutachten steht für eine Einigung ohne Gericht.
Schiedsgutachten nach §§ 317 ff BGB bietet eine Konfliktlösung ohne Beschreitung des Rechtswegs. Das Schiedsgutachten wird, im Unterschied zu einem Privatgutachten, von beiden Parteien mit einem Schiedsgutachtervertrag beauftragt. Die Parteien einigen sich im Vorfeld auf einen Sachverständigen und verpflichten sich, das Ergebnis des Schiedsgutachtens anzuerkennen. Eine Schiedsgutachtervereinbarung setzt voraus, dass die Konfliktparteien an einer einvernehmlichen und kostenminimierenden Lösung interessiert sind.
Wir bieten eine Schiedsgutachtenlösung zu den Bereichen ‚Bautechnik‘ und ‚Haustechnik‘ an.
Erfahrung
Schnittstelle zwischen Theorie und Praxis
Struktur
Bautechnik und Haustechnik
ö.b.u.v. Sachverständige für
Der Verfahrensablauf und die Randbedingungen eines Schiedsgutachterverfahrens nach §§ 317 ff BGB sind nicht abschließend geregelt. Es sind deshalb die Hinweise zu beachten.